AGB`s

Vorbemerkung

Diese Vertragsbedingungen gelten für das Kompetenzcenter für Dialog, nachstehend Kompetenzcenter genannt und sollen für Auftraggeber (oder Verwerter) der Leistungen die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit bilden, die im beratenden, kreativen, technologischen und ausführenden Bereich weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten die Voraussetzung für zufrieden stellende Arbeitsergebnisse darstellen. Deshalb sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt, die über den Rahmen der allgemeinen kaufmännischen Gepflogenheiten hinausgehen.

1.      Umfang des Auftrages

1.1    Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte, in einem gesonderten Vertrag bzw. Angebot bezeichnete oder in einem Kostenvoranschlag beschriebene Tätigkeit, nicht jedoch die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges.

1.2    Von Dritten oder vom Auftraggeber gelieferte Daten werden von uns nur auf die Plausibilität überprüft.

1.3    Soweit nicht anders vereinbart, kann sich das Kompetenzcenter zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen.

2.      Geltungsbereich

2.1    Das Kompetenzcenter erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt das Kompetenzcenter nicht an, es sei denn, das Kompetenzcenter hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn das Kompetenzcenter in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführt.

2.2    Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Kompetenzcenter und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

2.3    Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2.4    Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich solcher dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahekommen.

3.      Mitwirkungspflicht

3.1    Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.

3.2    Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Kompetenzcenter nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen in seiner Sphäre zu schaffen; insbesondere hat der Auftraggeber alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig, d.h. innerhalb vom Auftragnehmer gesetzter Anforderungsfristen, dem Kompetenzcenter zur Verfügung zu stellen.

3.3    Kommt der Auftraggeber Verpflichtungen nach Absatz 3.1. nicht nach, haftet er für den daraus entstehenden Schaden.

4.      Urheber- und Nutzungsrechte

4.1    Da das Urheberrecht nicht übertragbar ist, bleibt das Urheberrecht eines Werkes bei dem, der es geschaffen hat.
Übertragen werden können nur die Nutzungsrechte. Dazu räumt das Kompetenzcenter als Urheber oder Inhaber der Rechte dem Auftraggeber Verwertungs- oder Nutzungsrechte ein.

4.2    Die Arbeiten (Konzepte, Entwürfe und Werkleistungen) des Kompetenzcenters sind als persönliche geistige Schöpfungen durch das Urhebergesetz geschützt, dessen Regelungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach dem Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

4.3    Das Kompetenzcenter darf die von ihr entwickelten Werbemittel in kleiner Schrift oder in anderer Weise angemessen signieren und für die Eigenwerbung nutzen.

4.4    Ohne Zustimmung des Kompetenzcenters dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen des Werkes ist unzulässig.

4.5    Die Werke des Kompetenzcenters dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden.

4.6    Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars.

4.7    Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte, Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung des Kompetenzcenters.

4.8    Über den Umfang der Nutzung steht dem Kompetenzcenter ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei dem Kompetenzcenter.

4.9    Das Kompetenzcenter ist befugt, die im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags anvertrauten Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

5.      Vergütung / Zahlungsbedingungen

5.1    Die Berechnung der Leistung richtet sich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nach den Stundensätzen des Kompetenzcenters oder nach vereinbarten Festpreisen. Sofern nicht anders vereinbart, hat das Kompetenzcenter neben der Vergütung Anspruch auf Ersatz der Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise werden im Vertrag geregelt.

5.2    Die Vergütungen sind bei Auftragserteilung bzw. Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, so ist die entsprechende Teilvergütung jeweils bei Ablieferung des Teiles fällig.

5.3    Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann das Kompetenzcenter Abschlagszahlungen verlangen.

5.4    Das Kompetenzcenter berechtigt, im Einzelfall angemessene Vorschüsse zu berechnen.

5.5    Die gelieferten Dienstleistungen, Arbeiten und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber das Eigentum des Kompetenzcenters. Es gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt. Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten sind.

5.6    Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so ist das Kompetenzcenter berechtigt, ab dem Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 8% (in Worten: acht vom Hundert) über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

5.7    Für den Fall der Rückgabe einer korrekten Lastschrift wird eine Bearbeitungsgebühr von Euro 50 zusätzlich zu den entstandenen Bankgebühren berechnet. Dem Auftraggeber steht es frei, den Nachweis eines geringeren Schadens zu führen

5.8    Befindet sich der Auftraggeber länger als zwei Wochen im Zahlungsverzug, so hat das Kompetenzcenter das Recht von weiteren, noch nicht durchgeführten Verträgen mit dem Auftraggeber zurückzutreten.

5.9    Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch.

5.10  Eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

6.      Zusatzleistungen

6.1    Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Besprechungsprotokolle werden dem gerecht, sofern sie von den Vertragsparteien, bzw. deren Bevollmächtigten, freigegeben sind.

6.2    Die Übernahme von Kreativleistungen, Änderung von Entwürfen, die Schaffung und Vorlage weiterer Entwürfe, die Änderung von Werkzeichnungen sowie andere Zusatzleistungen (Manuskriptstudium, Produktionsüberwachung u.a.) werden nach Zeitaufwand und gemäß der derzeit gültigen Preisliste gesondert berechnet.

7.      Eigentumsvorbehalt und Versendungsgefahr

7.1    Originale sind nach angemessener Frist unbeschädigt an das Kompetenzcenter zurückzugeben, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

7.2    Zusendung und Rücksendung der Arbeiten erfolgen auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

8.      Korrektur und Produktionsüberwachung

8.1    Vor Produktionsbeginn sind dem Kompetenzcenter Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktion wird von dem Kompetenzcenter nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung überwacht. Besteht eine solche Vereinbarung, so ist das Kompetenzcenter ermächtigt, erforderliche Entscheidungen zu treffen und Weisungen zu erteilen.

9.      Technische Beschreibungen

9.1    Alle technischen Entwürfe, Skizzen, Maße, Leistungsdaten, Normen, und andere beschreibende Aussagen in Broschüren, Prospekten, Datenblättern, Zeichnungen oder ähnlichen Druckwerken sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich von uns zugesichert sind.

10.   Kündigung

10.1  Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag bei einer Abrechnung nach Festpreisen für Teilprojektabschnitte auf das Ende der im Projektplan ausgewiesenen Teilprojektabschnitte gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

10.2  Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10.3  Die Domains oder Kampagnendomains werden nach dem jeweiligen Laufzeitende der Aktion von vom Kompetenzcenter gelöscht. Der Kunde kann die Reservierung gegen eine Gebühr weiter aufrechterhalten lassen (z.B. für einen wiederholten Einsatz). Dazu bedarf es ebenfalls der Schriftform.

11.   Zurückbehaltungsrecht

11.1  Bis zur vollständigen Begleichung unserer Forderungen hat das Kompetenzcenter an den überlassenen Unterlagen und Materialien ein Zurückbehaltungsrecht.

11.2  Nach Abschluss unserer Arbeiten und nach Ausgleich unserer Ansprüche aus dem Vertrag, wird das Kompetenzcenter alle Unterlagen herausgeben, die uns der Auftraggeber oder Dritte aus Anlass der Auftragsausführung übergeben haben. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften bzw. Sicherungskopien von Fotografien, Grafiken, Layouts, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe und Zeichnungen, etc. sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.

11.3  Unsere Verpflichtung zur Aufbewahrung von Unterlagen erlischt 6 Monate nach Zugang der schriftlichen Aufforderung zur Abholung, unabhängig davon jedenfalls 3 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses; bei gemäß Absatz 11.1 zurückbehaltenen Unterlagen 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

12.   Mängelgewährleistung

12.1  Eine Haftung für Schäden und Mangelfolgeschäden, die durch von uns erbrachte Leistungen entstanden sind, besteht nur nach Maßgabe von Punkt 13 (Haftung).

12.2  Bei berechtigten Mangelrügen ist das Kompetenzcenter berechtigt, zunächst die Leistungen nachzubessern.

12.3  Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen nach Leistungserbringung.

12.4  Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung gemäß den Vereinbarungen des Vertrages verlangen. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche richten sich ausschließlich nach Maßgabe von Punkt 13 (Haftung).

13.   Haftung

13.1  Eine Haftung für die wettbewerbs und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird vom Kompetenzcenter nicht übernommen; gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit. Der Auftraggeber übernimmt mit der Genehmigung der Arbeiten die Verantwortung für die Richtigkeit von Bild und Text.

13.2  Soweit das Kompetenzcenter Fremdleistungen in Auftrag gibt, haftet sie nicht für die Leistungen und Arbeitsergebnisse der beauftragten Leistungserbringer.

13.3  Die Freigabe von Produktion und Veröffentlichung obliegt dem Auftraggeber. Delegiert der Auftraggeber im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an das Kompetenzcenter, stellt er das Kompetenzcenter von der Haftung frei.

13.4  Im Rahmen ihrer vertraglichen Aufgaben haftet das Kompetenzcenter dem Auftraggeber gegenüber nur für Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Zu den Aufgaben des Kompetenzcenters gehört es, den Auftraggeber auf von ihr erkennbare rechtliche Bedenken gegen geplante Werbemaßnahmen hinzuweisen.

13.5  Die Haftung ist beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.

13.6  Der Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften sowie in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

14.   Verzug

14.1  Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und Ereignissen, die dem Kompetenzcenter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, die Nichteinhaltung der vereinbarten Leistungsbereitstellung des Auftraggebers, der Ausfall von Kommunikationsnetzen usw., auch bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern hat das Kompetenzcenter auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen das Kompetenzcenter, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

14.2  Das Kompetenzcenter ist berechtigt, die Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen.

14.3  Bei schuldhafter Überschreitung einer vereinbarten Leistungs- oder Lieferfrist ist Verzug erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist gegeben.

14.4  Im Falle von technischen Problemen, die eine Weiterführung des Vertrages nicht ermöglichen, ist das Kompetenzcenter berechtigt, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kündigen.

14.5  Es besteht kein Anspruch auf Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.

15.      Sonstiges

15.1    Der Gerichtsstand ist Nürnberg.